Angestellte bekommen automatisch nach Verhandlungen der Gewerkschaften mehr Geld, Freiberufler müssen ihre Honorare erhöhen. Hier kommt es darauf an, dennoch das gute Verhältnis zum Kunden zu wahren.
- Allerdings muss der Freiberufler auch zu den Erhöhungen stehen und darf sich nicht in einer Verteidigungsposition wieder finden. Eine Möglichkeit des Entgegenkommens stellen auch Preisnachlässe dar, wie etwa der Verzicht auf die pauschale Berechnung von Telefon- und Materialkosten oder ein Mengenrabatt für Aufträge.
- Die Erhöhung sollte daher nur in kleinen Schritten vorgenommen werden und muss gegenüber den Kunden angekündigt werden. Sie erhalten so die Chance, noch Aufträge zu den alten Konditionen zu erteilen, wenn sich die Erhöhung erst in zwei oder drei Monaten auswirken soll.
- Die Lebenshaltungskosten steigen auch für den Freiberufler, außerdem kann er mit jedem weiteren Jahr der Selbstständigkeit auf mehr Berufserfahrung verweisen. Das sollte sich in seinem Honorar niederschlagen, das pro Jahr um zwei bis drei Prozent angepasst werden sollte.
Eine zu starke Erhöhung, von zum Beispiel 15 oder 20 Prozent, würde neue Kunden verschrecken und alte Auftraggeber abspringen lassen. - Hinzu kommt, dass die Kunden so mehr Vertrauen zum Freiberufler haben und nicht das Gefühl bekommen, dass die Preiserhöhung willkürlich ist oder der Freie „gierig“ geworden sein könnte. Es sollte zudem mit den Kunden gesprochen werden, die Notwendigkeit der Erhöhung sollte erklärt werden.